Typosquatting – Vertipperdomain: Vertipperdomain mangels Namensrechtverletzung nicht rechtswidrig

Im gegenständlichen Fall hatte die Klägerin als Inhaberin der Domain wetteronline.de die Beklagte als Inhaberin der Domain wetteronlin.de geklagt, da sie sich in ihrem Namensrecht verletzt wähnte. Die Klägerin betreibt unter wetteronline.de einen Wetterdienst, die Beklagte hatte unter wetteronlin.de eine Weiterleitung auf die Website einer privaten Krankenversicherung eingerichtet….