E-Mail Werbung: Tatort ist dort, wo die verpönte Wirkung eintritt!
Geschrieben in Datenschutzrecht und Datensicherheit
E-Mail Werbung ist rechtswidrig
Gemäß § 107 Abs 2 Z 1 TKG ist die Zusendung elektronischer Post – einschließlich SMS – ohne vorherige Einwilligung des Empfängers unzulässig, wenn die Zusendung zu Zwecken der Direktwerbung erfolgt. Im gegenständlichen Fall wurden E-Mails mit werbendem Inhalt aus Deutschland an eine in den USA registrierte Domain gesendet, wobei sich auch…