E-Commerce Recht: Informationspflicht

Ein Diensteanbieter ist gem. § 5 Abs 1 ECG dazu verpflichtet den Nutzern folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

1.
seinen Namen oder seine Firma;

2.
die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;

3.
Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung…