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    "INNOVATION IST DIE DURCHSETZUNG EINER TECHNISCHEN NEUERUNG, NICHT ALLEIN IHRE ERFINDUNG!" JOSEF A. SCHUMPETER

Viele unserer Projekte liegen an der Schnittstelle zwischen IT und Recht. Unten finden Sie einige Projekte, die wir in im Auftrag unserer Kunden betreut haben.

Beratung bei E-Commerce Projekten

Der Entwickler einer Verkaufsplattform im Internet und einer zugehörigen App für iOS (Apple) und Android (Google) hat uns beauftragt den Webshop so zu gestalten, dass er den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen im E-Commerce und M-Commerce entspricht. Im Ergebnis hat der Betreiber des Verkaufsportals einen rechtskonforme Bestellvorgang und eine Widerrufsbelehrung implementiert sowie die Werbeaktivitäten mittels E-Mail und SMS werbe- und datenschutzrechtskonform gestaltet.

Begutachtung von IT-Verträgen

Ein österreichischer Konzern hat uns im Rahmen der Implementation einer umfangreichen Softwarelösung mit der Begutachtung des IT-Projektvertrags beauftragt. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner auf der Basis IT-rechtlicher Grundlagen. Weiters enthält er klare Vorgaben für das Projektmanagement sowie zur Entscheidungsfindung und Streiteskalation. Der Einsatzbereich der Software umfasst geschäftskritische Prozesse des Auftraggebers. Daher waren eindeutige Vorgaben zur Fehlerbestimmung und -beseitigung bzw. lückenlose Service Level Agreements (SLA) aus rechtlicher und technischer Sicht zu evaluieren. Im Rahmen des Projekts war auch die Beschaffung von Hardware erforderlich. Es war unsere Aufgabe sicherzustellen, dass die Verantwortung für Inkompatibilitäten und Lieferprobleme eindeutig definiert ist, so dass dem Auftraggeber im Fall von Fehlern der Zulieferer kein wirtschaftlicher Schaden entsteht.

Akquisition und Verwaltung von Domains

Wir wurden von einem österreichischen Unternehmen mit dem Aufbau eines Domainportfolios und der Akquisition von unterschiedlichen, landesspezifischen Domains (national Top Level Domains, nTLD) betraut. Bei der Akquisition der Domains waren sowohl die Bestimmungen der staatlichen Domainvergabeeinrichtungen als auch die Regeln der internationalen Streitbeiligung (Uniform Dispute Resolution Policy, UDRP) zu beachten. Teilweise waren die Domains von Dritten in mißbräuchlicher Absicht reserviert worden (Domaingrabbing). Durch direkte Verhandlungen mit den jeweiligen Domaininhabern und durch die Argumentation mit der geltenden Rechtslage konnte erreicht werden, dass das Unternehmen in den Besitz dieser Domains gelangte und nunmehr auch unter diesen Domains im Internet erreichbar ist.