Laut dem Leiter des österreichischen Abwehramtes gibt es empfindliche Kompentenzlücken bei den militärischen Geheimdiensten, was die Ermittlungsbefugnisse im „Cyberspace“ betrifft. Österreichische Ermittler dürfen laut Unger „nicht abhören, mithören, abfangen und aufzeichnen“, auch die verdeckte Ermittlung im Internet ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Dies sei nicht ausreichend, um militärische Güter vor einem Cyberangriff zu schützen, Das sei aber die…