Kategorie:IT-Vertragsrecht und E-Commerce Recht

Impressum Apps und Social Media

Impressum: auf Social Media Websites wie Facebook, Google+ und Social Media Apps

Gewöhnliche Websites sind ebenso impressumpflichtig wie Accounts auf Facebook, Google+ und anderen Social Media Websites, wenn diese einen Dienst der Informationsgesellschaft i.S.d. § 3 Z 1 ECG darstellen.

Demzufolge ist ein Dienst der Informationsgesellschaft ein in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf…



Zum Sinn von AGB im IT-Vertrag

IT-Vertrag: AGB, ja oder nein?

Häufig wird bei Verhandlungen über IT-Projekte und im damit verbundenen IT-Vertrag versucht, die jeweils unternehmenseigenen AGB in den Vertrag zu reklamieren und die Geltung der AGB des Vertragspartners auszuschließen. Zumeist münden derartige Versuche direkt in eine Pattstellung, da jeder der Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer) auf die Geltung der eigenen AGB pocht…



Rücktrittsrecht bei Dientsleistungsverträgen

Rücktrittsrecht nach KSchG

Gem § 5f Abs 1 Z 1 KSchG hat der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft über Dienstleistungen kein Rücktrittsrecht, wenn mit der Ausführung dieser Dienstleistungen entsprechend der Vereinbarung innerhalb von sieben Werktagen begonnen wird.

Rücktrittsrecht bei Seminarveranstaltung

Im aktuellen Fall hatte die Beklagte eine längere Seminarreihe innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des ersten Seminars…



Vertrag online: Die Verbraucherrechte-RL – RV

Vertrag online: Das FAGG

Österreich wird jene Kapitel der Verbraucherrechte-Richtlinie, die Fernabsatzgeschäfte und Verträge betreffen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden durch das neue „Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz“ (FAGG) in nationales Recht übernehmen.

Derzeit existiert ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen…



E-Commerce Recht: Der OGH zur Offenlegung

E-Commerce Recht: Informationspflicht

Ein Diensteanbieter ist gem. § 5 Abs 1 ECG dazu verpflichtet den Nutzern folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:

1.
seinen Namen oder seine Firma;

2.
die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;

3.
Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung…