Zum Sinn von AGB im IT-Vertrag

IT-Vertrag: AGB, ja oder nein?

Häufig wird bei Verhandlungen über IT-Projekte und im damit verbundenen IT-Vertrag versucht, die jeweils unternehmenseigenen AGB in den Vertrag zu reklamieren und die Geltung der AGB des Vertragspartners auszuschließen. Zumeist münden derartige Versuche direkt in eine Pattstellung, da jeder der Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer) auf die Geltung der eigenen AGB pocht und nicht zulassen will bzw kann, dass die eigenen AGB ausgeschlossen werden. In wenigen Ausnahmefällen gelingt es einer Seite sich durchzusetzen und zwar zumeist dann, wenn die andere Seite dringend an dem IT-Projekt interessiert ist und dadurch bei der Vertragsgestaltung auch entsprechend flexibel ist.

IT-Vertrag: Ausschluss von AGB

Ist das nicht der Fall und befindet man sich bei den Vertragsgesprächen auf Grund der AGB Thematik in einer Pattstellung, kann eine Ausschluss der Geltung beider AGB im Vertrag die Lösung sein: Die Vertragspartner kommen überein, dass im IT-Projekt überhaupt keine AGB gelten, sondern vielmehr ausschließlich die Bestimmungen des IT-Projektvertrags bzw. die dort als integrale Bestandteile genannten Anhänge (z.B. Pflichtenheft, Lastenheft, Feinspezifikation, Service Level Agreements, Hardwareanforderungen).

IT-Vertrag: Ausschluss eher für Auftragnehmer nachteilig

Abgesehen davon ist die Geltung von AGB in IT-Projekten aus Sicht des Auftraggebers in den meisten Fällen schon auf Grund der spezifischen Gegebenheiten des IT-Projekts nicht sinnvoll. Seine AGB enthalten auf sein Geschäftsfeld abgestimmte rechtliche Bestimmungen, die mit den Besonderheiten in IT-Projekten nur selten vereinbar sind. Aus Sicht des Auftragnehmers kann sich das ganz anders verhalten: Dieser verfügt gewöhnlich über AGB, die optimal auf seine Tätigkeit abgestimmt sind und die alle rechtlichen Aspekte zu seinen Gunsten regeln. Daher wird er auch besonders an der Geltung seiner AGB im Projekt interessiert sein.

IT-Vertrag: AGB Ausschluss und Schiedklausel

Nicht zuletzt kann ein beiderseitiger Ausschluss von AGB mit einer Schiedsklausel verbunden werden: Damit wird festgelegt, dass Konflikte in der Vertragsbeziehung der Parteien nicht von einem staatlichen Gericht, sondern von einem privaten Schiedsgericht geklärt werden. Die Vorteile gegenüber dem ordentlichen Verfahren liegen gewöhnlich in der Schnelligkeit des Schiedsverfahrens, in der höheren Qualität (es können Schiedsrichter mit technischer und rechtlicher Expertise gewählt werden), in geringeren Kosten, in der Vertraulichkeit des Verfahrens (Vermeidung von Imageverlust) und in der endgültigen und rechtsverbindlichen Entscheidung des Schiedsgerichts.

Beispiele für Schiedsgerichte sind etwa das Internationale Schiedsgerichtszentrum der Wirtschaftskammer Österreich (VIAC) und das Schiedsgericht der International Chamber of Commerce.