Abwehramt will Trojaner zur Cyberabwehr

Laut dem Leiter des österreichischen Abwehramtes gibt es empfindliche Kompentenzlücken bei den militärischen Geheimdiensten, was die Ermittlungsbefugnisse im „Cyberspace“ betrifft. Österreichische Ermittler dürfen laut Unger „nicht abhören, mithören, abfangen und aufzeichnen“, auch die verdeckte Ermittlung im Internet ist nur unter bestimmten Umständen zulässig. Dies sei nicht ausreichend, um militärische Güter vor einem Cyberangriff zu schützen, Das sei aber die Hauptaufgabe des Abwehramts. Man müsse bereits im Frieden über entsprechende Maßnahmen verfügen,  so Unger.

Der Abwehramt-Abteilungsleiter verlangt nun weitere Kompetenzen: Anbieter von Telekomdiensten müssen momentan nur Daten zu Telefonanschlüssen übermitteln. Das soll auch auf verdächtige IP-Adressen erweitert werden. Unger will auch die vorhandenen Befugnisse zur verdeckten Ermittlung ausdehnen: Mitarbeiter des Abwehramts dürfen beispielsweise in der „realen Welt“ Urkunden fälschen und unter falschem Namen auftreten, können Verdächtigen beschatten und über längere Zeiträume beobachten. Im Netz ist beides eingeschränkt, weshalb Unger digitale Bewegungsprofile erstellen möchte, die ähnlich funktionieren sollen wie Peilsender.

Das Bundesheer hat bekanntgegeben, dass diese Meinung die persönliche Meinung des Leiters des Heeresabwehramts darstelle und, dass eine Erweiterung der Kompetenzen des Heeresabwehramts derzeit nicht aktuell sei.

weiterführende Informationen: Österreichische Militärische Zeitschrift